Rechtsgebiete
Familienrecht
In familienrechtlichen Fragen berate ich Sie umfassend. Die Vertretung Ihrer Interessen übernehme ich für Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren.
Dazu gehören u. a. Fragestellungen anläßlich einer beabsichtigten oder bereits vollzogenen Trennung bzw. einer anstehenden Ehescheidung:
- Unterhalt während der Trennungszeit sowie nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn)
- Hausratsteilung
- Wohnungszuweisung
- Antrag auf Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Scheidungsfolgenvereinbarung
Des weiteren umfasst meine Tätigkeit u. a.
- Elternunterhalt
- Volljährigenunterhalt
- Anfechtung und Feststellung Vaterschaft
- Eheverträge
- Adoption
Im Jahr 1998 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in dem Rechtsgebiet.
Erbrecht
Auf dem Gebiet des Erbrechts berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren.
Dazu gehören u. a. Fragen im Zusammenhang
- mit der Erstellung eines Testamentes
- Erbauseinandersetzungen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Arbeitsrecht
Auch in Fragen des Arbeitsrechts berate und vertrete ich Sie.
Dazu gehören u. a. Fragen im Zusammenhang
- mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- der gerichtlichen Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Urlaubsansprüche
- Lohn- und Gehaltsansprüche
- Überstundenvergütung
Mediation
Als ausgebildete Mediatorin biete ich Ihnen darüber hinaus die Durchführung einer Mediation als Alternative zu streitigen gerichtlichen Verfahren an.
Dabei beschränkt sich meine Tätigkeit nicht auf die Gebiete Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Das Mediationsverfahren ist offen für alle Rechtsgebiete.
Gebühren
Welche Gebühren der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit berechnen darf ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die gesetzlich vorgegebenen Gebühren dürfen nicht unterschritten werden.
Für ein erstes Beratungsgespräch entsteht für eine Einzelperson eine Gebühr von höchstens 190 € + MWSt., wenn keine andere Gebührenvereinbarung getroffen wurde.
Über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) berate ich Sie.